Sirenen-Signale


Im Kreis Groß-Gerau findet zweimal im Jahr ein Probebetrieb aller Sirenenanlagen statt, welche die Bevölkerung unterrichtet und die Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Alarmierungsanlage dient.

Termine für Probebetrieb:

In der Regel ertönt am letzten Mittwoch im Oktober zwischen 10 und 10:30 Uhr und am letzten Samstag im April zwischen 11 und 11:30 Uhr bei allen Kommunen im Kreis Groß-Gerau die Sirenen.  Dabei wird das Signal „Warnung der Bevölkerung“ (1 Minute Heulton, auf- und abschwellend) ausgelöst. Dieses Signal dient bei Großschadensereignissen zur Warnung der Bevölkerung vor akuten Gefahren. Die Bevölkerung wird damit im Ernstfall aufgefordert, nähere Hinweise über die Art der Gefährdung und damit ver­bundene besondere Verhaltensregeln dem regionalen Rundfunk zu entnehmen.  

Das Sirenensignal zur Warnung der Bevölkerung unterscheidet sich deutlich von dem zweiten denkbaren Sirenensignal, einem zweimal unterbrochenen Dauerton von einer Minute Länge, der Feueralarm anzeigt.


Bedeutung der Sirenen-Signale Im Kreis Groß-Gerau:

Warnung der Bevölkerung


1 Minute Heulton (auf- und abschwellend)



Verhaltensregel:
  1. Begeben Sie sich in geschlossene Räume
  2. Nehmen Sie schutzlose Passanten auf
  3. Holen Sie nicht die Kinder aus der Schule oder dem Kindergarten ab
  4. Schließen Sie Türen und Fenster
  5. Schalten Sie gegebenfalls Klimanalage und Belüftung aus
  6. Rauchen Sie nicht und verursachen Sie keine Funken
  7. Schalten Sie Radio und Fernsehen an: hr3, FFH oder das Nachtprogramm der ARD Rundfunkanstalten
  8. Greifen Sie nur im Notfall (Unfall, Feuer, etc.) zum Telefon und verwenden Sie nur die Notrufnummern
  • 112 für Feuerwehr und Rettungsdienst
  • 110 für Polizei


Feueralarm (Alarmierung der Einsatzkräfte)


1 Minute Heulton (2 mal unterbrochen)



Verhaltensregel:
  1. Vergewissern Sie sich, dass Sie sich selbst nicht in Gefahr befinden
  2. Denken Sie bei Gefahr an hilflose Personen im Umfeld
  3. Folgen Sie bei Feuer oder anderen Gefahren den Fluchtwegen
  4. Benutzen Sie keine Aufzüge
  5. Schließen Sie Türen und Fenster
  6. Verständigen Sie Nachbarn in Ihrer unmittelbaren Nähe


Entwarnung


1 Minute Dauerton

Verhaltensregel:

  1. Es beshet keine Gefahr mehr


Ein Merkblatt mit der Bedeutung der Sirenensignale kann beim Fachdienst Gefahrenabwehr unter 06152/989-906 oder katastrophenschutz(at)kreisgg.de kostenlos angefordert werden.

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