Deichverteidigung und Wasserwehr


Gemäß § 21 Hessisches Wassergesetz (HWG) haben die Gemeinden einen Wasserwehrdienst einzurichten, wenn sie erfahrungsgemäß durch Überschwemmungen gefährdet werden. Im Hessischen Ried ist die Deichverteidigung eine Aufgabe der Wasserwehr. Sie besteht aus dem ständigen Beobachten des Deichkörpers und des Binnenlandes, der Weitermeldung von bedeutsamen Schadensfeststellungen und der Beseitigung von Schäden und Mängeln.

Bei einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr und im Fall eines Deichbruchs an Rhein- oder Mainwinterdeichen sowie im Katastrophenfall und wenn die Durchführung der Wasserwehr/Deichverteidigung auf örtlicher Ebene der Feuerwehr übertragen ist, gelten darüber hinaus die Vorschriften des „Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz" (HBKG) vom 17. Dezember 1998 (GVBl. I S. 530), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2005 (GVBl. I S. 229).

Die Gemeinde kann, soweit dies durch Satzung festgelegt ist, gemäß § 22 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der ab 1. April 2005 geltenden Fassung (GVBl. I S. 142) die Einwohner und bestimmte sonstige Personen für eine beschränkte Zeit zu persönlichen Diensten und anderen Leistungen im Rahmen des Herkömmlichen heranziehen.

Das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, stellt die Notwendigkeit für den Auf- und Abruf der Wasserwehren der Riedgemeinden fest; es ordnet Beginn und Ende der Deichbewachung und -verteidigung an.

Der Bürgermeister leitet die Wasserwehr und den Wasserwehrdienst. Er kann diese Aufgabe delegieren. Soweit die Aufgaben der Wasserwehr auf die örtliche Feuerwehr übertragen wurden, ist deren Leiter zuständig. Der Landrat übernimmt als „Untere Katastrophenbehörde" nach Eintritt des Katastrophenfalls die Leitung der Abwehrmaßnahmen und ordnet den Einsatz der erforderlichen Einheiten und Einrichtungen an.


Die Informationen werden mit freundlicher Unterstützung des Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (verwaltung.hessen.de) bereitgestellt.

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