H1.c Böschungsbruch









Bei sich ankündigendem Böschungsbruch (Sackungen oder Risse in der Deichböschung) ist ebenfalls eine Deichfußsicherung im gefährdeten Bereich vorzunehmen. Dabei sind folgende zusätzliche Verhaltensregeln zu beachten:
 

  • Die Sandsacklagen sind beginnend unterhalb des Böschungsfußes aufzuschichten um diesen zu stützen.

  • Auf keinen Fall dürfen Sandsäcke auf die Deichböschung gelegt werden, da das eine zusätzliche Belastung darstellt, die einen Böschungsbruch noch beschleunigen würde.


Bei erfolgtem Böschungsbruch sind diese Verhaltensregeln zu beachten:

  • Der entstandene Hohlraum in der Böschung ist von unten nach oben mit Sandsacklagen aufzufüllen.

  • Der Böschungsbereich und die Krone oberhalb der Bruchstelle dürfen keinesfalls zusätzlich belastet werden.

  • Abgerutschtes Material darf nicht weggeräumt werden.

  • Ggf. ist zusätzlich eine Fußsicherung aufzubauen.

  • Alle Arbeiten sind nur unter Anleitung eines Fachberaters durchzuführen.


Achtung!

  • Folien dürfen luftseitig auf keinen Fall eingesetzt werden, da diese einen Anstieg der Sickerlinie bewirken und den Deich schwächen.

  • Geotextilien (z. B. Vliese) dürfen landseitig nur bei Freigabe durch einen Fachmann eingesetzt werden. Wenn sich Feinteile aus dem Deich in den Vliesen festsetzen, wirken die Vliese wie Folien.

  • Die Belastung der Böschung vor Stützung des Deichfußes wirkt statisch ungünstig und kann zu einem vorzeitigen Grundbruch oder zu verstärkten Sickerwasseraustritten führen.

  • Der Einbau von Kies darf nicht mit dynamischer Verdichtung erfolgen, da die Schwingungen den wassergesättigten Untergrund und den Deich destabilisieren können.


Die Informationen werden mit freundlicher Unterstützung des Regierungspräsidium Darmstadt (www.rp-darmstadt.hessen.de) bereitgestellt.

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