Hochwasser: Vorsorgliche Schutzmaßnahmen

02.02.2018 07:21:22 | Edmund Heidl


Unter anderem werden betroffene Straßenabschnitte gesperrt und Haltverbote angeordnet,  um den für Rettungseinsätze und die Deichverteidigung notwendigen Platz frei zu halten.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die aufgestellten Verkehrszeichen zu befolgen und die Sperrungen zu respektieren sind. Um die Schutzmaßnahmen durchzusetzen werden Verstöße geahndet und gegebenenfalls Fahrzeuge auf Kosten der Halter abgeschleppt.

Hunde dürfen derzeit außerhalb der bebauten Ortslage nur auf Wegen ausgeführt werden und müssen hierbei angeleint sein. Diese in der Ortssatzung geregelte Maßnahme soll das Wild schützen, das sich wegen der überfluteten Flächen nun in Bereichen aufhält, die nicht vom Hochwasser betroffen sind. Aus diesem Grund wird in der Rheinstraße in Höhe der Nachtweide aktuell vor Wildwechsel gewarnt und die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt.

Die Stadtverwaltung appelliert, von dem sogenannten „Hochwassertourismus“ abzusehen und die vom Hochwasser betroffenen  Flächen zu meiden. Andernfalls können die Schutzmaßnahmen und Einsätze der Rettungskräfte nicht gewährleistet werden.

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