Schutz vor Kellerüberflutungen
Die folgenden Information können nur eine allgemeine Erläuterung zum Schutz vor Kellerüberflutung sein ...
... die in der Praxis vorkommenden Probleme sind sehr vielfältig und können nur im Einzelfall gelöst werden. Lassen Sie sich deshalb von Ihrem Fachmann – Ihrem Installateur oder Architekten – dabei helfen.
Wie bei jeder technischen Anlage muss auch die Entwässerungsanlage mit ihren Schutzvorrichtungen regelmäßig und sorgfältig gewartet und gereinigt werden. Nur so kann ein einwandfreies Funktionieren sichergestellt werden! Sorgen Sie bitte dafür, dass die Abwasserleitungen auf Ihrem Grundstück dicht sind – in Ihrem eigenen Interesse und um die Umwelt und somit das Grundwassser vor Gewässerschäden (strafrechtliche Verantwortung) zu bewahren!
Kellerüberflutungen müssen nicht sein!
Infolge von Niederschlägen oder Hochwasser kann es in der Kanalistaio zu einem Rückstau kommen. Rückstau bedeutet, dass der Wasserspiegel im öffentlichen Kanal und im Grundstücksanschlusskanal ansteigt. Rückstau ist in öffentlichen Kanälen wie bisher auch in Zukunft unvermeidbar. Daher müssen die Grundstücksentwässerungsanlagen gegen schädliche Folgen von Rückstau durch sachgemäße Installation abgesichert werden.
Liegen Entwässerungsanlagen wie Bodenläufe, Waschbecken, Waschmaschinen, Duschen usw. tiefer als die „Rückstauebene“ (höchster Punkt der öffentlichen Verkehrsfläche vor dem Grundstück), so müssen diese dringend gegen Rückstau gesichert werden. Sonst kann es zu sehr unangenehmen Kellerüberflutungen kommen, für die der Grundstückseigentümer dieser Anlage haftet.
Bei Starkregen kann das Wasser im Kanal über Kellersohlenhöhe steigen
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Wie kann man sich gegen Kellerüberflutungen schützen?
Kellerüberflutungen sind vermeidbar, wenn die Entwässerungseinrichtungen unterhalb der Rückstauebene entsprechend den technischen Vorschriften (besonders der DIN 1986 Teil – 100 und DIN EN 12056) ausgeführt und betrieben werden.
Sie sollten vor allem auf Folgendes achten:
- Schmutzwasser, das unterhalb der Rückstauebeneanfällt, sollte der öffentlichen Kanalisation übereine automatisch arbeitende Abwasserhebeanlagezugeführt werden. In besonderen Fällen kannhäusliches Schmutzwasser direkt abgeleitet wer-den, wenn die entsprechenden und funktionieren-den Absperrvorrichtungen vorhanden sind.
- Niederschlagswasser von Flächen unterhalb derRückstauebene darf, soweit es nicht versickernkann, der öffentlichen Kanalisation nur über eineautomatisch arbeitende Abwasserhebeanlagerückstaufrei zugeführt werden. Niederschlagswas-ser von kleinen Flächen, die unter der Rückstau-ebene liegen, wie zum Beispiel Kelleraußentreppen,sollte versickert werden.
Gas- und wasserdicht muss sein:
- Rohre und Rohrverbindungen (Muffen)
- Reinigungsöffnungen (Revisionsschächte)
- Reinigungsverschlüsse