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Entschädigung


Als Mitglied der Wasserwehr Ginsheim-Gustavsburg üben Sie ein Ehrenamt nach der Hessischen Gemeindeordnung aus. Sie haben daher für den Wasserwehrdienst auch einen Anspruch auf Freistellung von Ihrer beruflichen Tätigkeit und erhalten hierfür folgende Leistungen:
 

  • Entschädigung für den eventuellen Verdienstausfall

  • Aufwandsersatz für die benötigte wasserfeste Kleidung

  • Fahrtkosten

  • Versicherungsschutz während der Ausübung der Tätigkeit