Entschädigung
Als Mitglied der Wasserwehr Ginsheim-Gustavsburg üben Sie ein Ehrenamt nach der Hessischen Gemeindeordnung aus. Sie haben daher für den Wasserwehrdienst auch einen Anspruch auf Freistellung von Ihrer beruflichen Tätigkeit und erhalten hierfür folgende Leistungen:
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Entschädigung für den eventuellen Verdienstausfall
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Aufwandsersatz für die benötigte wasserfeste Kleidung
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Fahrtkosten
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Versicherungsschutz während der Ausübung der Tätigkeit