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HW-Einsatzplan (Auszug)

für die Verteidigung der Rhein- und Maindeiche

01.  Alarmierung des Deichverteidigungspersonals

Nach Anweisung  des Regierungspräsidiums Darmstadt, Abteilung Staatli­ches Umweltamt Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64278  Darmstadt, bzw. des Landrates  des Kreises  Groß-Gerau, Wilhelm-Seipp-Straße 4, 64521 Groß-Gerau,als zuständige  Katastrophenschutzbehörde, sind bei einem Hochwasser  Deichwachen zu stellen sowie wieder aufzuheben.

01.1  Alarmierungsart

a) über den Dienstweg:    .

Stadtverwaltung, Bürgermeister bzw. Vertreter im Amt:
  • Freiwillige  Feuerwehr  Ginsheim-Gustavsburg
  • Fachbereichsleiter Bürgerservice, Ordnung  und Kultur Fachbereichsleiter Raum, Bau, Umwelt 
  • Fachbereich V (Öffentlichkeitsarbeit) Service-Betrieb-Bauhof (SBB)


b) durch Lautsprecherdurchsagen (bei akuter. Hochwasserlage):

  • Polizei
  • Stadtpolizei
  • Freiwillige Feuerwehr Ginsheim-Gustavsburg


c) durch die Presse (bei akuten  und/oder längeren  Hochwasserlagen)

01.2  Ablauf der Alarmierung

Nach Anweisung  durch  das Regierungspräsidium Darmstadt bzw. Landratsamt werden  vom  Bürgermeister bzw. dessen Vertreter im Amt, oder dem Fachbereichsleiter Bürgerservice, Ordnung  und Kultur,

  • die Freiwiliige Feuerwehr Ginsheim-Gustavsburg
  • der Fachbereichsleiter Raum, Bau und Umwelt
  • der SBB und
  • der Fachbereich V (Öffentlichkeitsarbeit) alarmiert.

Gemäß § 22 HGO werden zunächst die Mitglieder der Wasserwehr zur Deichverteidigung herangezogen. Die Alarmierung erfolgt per SMS, E-Mail und ergänzend durch schriftlichen Bescheid. Sollte der Personalbestand der Wasserwehr nicht ausreichen, werden zusätzlich Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt gemäß § 22 HGO mittels schriftlichen Bescheid zum Dienst verpflichtet. Die Einteilung der Helfer/innen (Deichabschnitte, Uhrzeit usw.) wird durch den/die jeweilige Hochwassereinsatzleiter/in vorgenommen. Die Einsatzzentrale befindet sich im Regelfall im Feuerwehrhaus Ginsheim. Die dortige Tel.-Zentrale ist durch ein Mitglied der FFW zu besetzen.

Im Bedarfsfall sind - bis zur Herstellung der Einsatzfähigkeit der Wasserwehr - die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr verpflichtet, sich als Helfer/innen zur Verfügung zu stellen, soweit die Sicherstellung des Brandschutzes hierdurch nicht akut gefährdet wird. Ggf. ist ergänzend Personal durch den des SBB bereitzustellen. Die Einsatzplanung erfolgt durch die jeweilige HW – Einsatzleitung.
 

01.3  Anordnung von Rufbereitschaften

Im Vorfeld von den nachfolgend genannten zusammenhängenden Feiertagen bzw. sonstigen längerfristigen Schließungen der Verwaltung sind Rufbereitschaftspläne durch die Dienststellenleitung zu erstellen. Hierbei ist zu regeln, für welche Mitglieder des Verwaltungsstabes Rufbe-reitschaft angeordnet wird, um die Einsatzfähigkeit der Einsatzleitung und der Helfer im Hochwasserfall gewährleisten zu können. Darüber hinaus ist die jeweilige aktuelle HW – Einsatzleitung während des Einsatzes berechtigt, weitere Rufbereitschaften für Mitarbeiter/innen (z.B. SBB) anzuordnen. Rufbereitschaftsdienste sind - bei einer sich im Vorfeld abzeichnenden Hochwassergefahr - für folgende Zeiträume rechtzeitig (möglichst 3 Arbeitstage vorher) anzuordnen:

a)    Ostern
b)    Pfingsten
c)    Wochenenden mit sog. Brückentagen (z.B. Christ Himmelfahrt).

In der Zeit vom 24.12. (Heiligabend) bis einschließlich 01.01. eines Jahres (Neujahr) - incl. evtl. damit verbundener weitergehender Schließzeiten - der Verwaltung ist immer ein Rufbereitschaftsplan zu erstellen.

Die Mitglieder des Verwaltungsstabs „Kommunaler Katastrophenschutz“ sind gleichzeitig auch Mitglieder der HW – Einsatzleitung und insoweit in die Dienst- und Rufbereitschaftsplanungen einzubeziehen.


Durchzuführende Deichverteidigungsmaßnahmen bei einem zu erwartenden Pegel Mainz von:
 

3,50 - 4,00 m   Rückstaubeginn in die Ablaufkanäle (aytomatische  Schiebersteuerungen durch ASM)   ·
4,30 m Schließen der Schwarzbachschleuse (automatiscf'\e Schließung durch Schwarzbachverband Ried)
4,50 m Schließen der Deichschleuse
4,90 m Inbetriebnahme des Schwarzbach­ Pumpwerks (automatische Inbetriebnahme durch Schwarzbachverband Ried)
5,30 m 1. Stufe zur Sperrung der Zufahrten  zum Altrhein, Panzerstraße, Auf der Mainspitze etc. durch FB IV gemäß Beschilderungsplan






 

 


Diagnose Pegel Worms (!)
 
6,00 m    (= Meldemarke 2 lt. ZHWDO-Rhein) Entfernung der Blumenkübel von der Dammmauer Ginsheim
6,30 m Sicherung Seniorentreff „Fähre (Heizungsan-lage) und 2. Stufe zur Sperrung der Zufahr-ten Rheinstraße, Panzerstraße usw. (FB IV)
6,60 m    (lt. ZHWDO-Rhein) Beginnende Gefährdung Wohnhäuser,  Betriebesgelände, Camping- und Sportanlagen im Bereich Blei-,Nonnen-, Langen- und Neuaue sowie am Altrhein (Gi.) und Mainufer (Gu.)
7,30 m    (lt. ZHWDO-Rhein) Gefährdung Tanklager, Landdammstraße   
7,95 m Montage der Deichbalkenverschlüsse sowie der Mobilelemente auf der Deichmauer(OT Ginsheim)
Nach Anordnung RP DA Anordnung der Rufbereitschaft für
a) SBB (sofern keine Rufbereitschaft Winterdienst besteht)
b) Mitglieder Verwaltungsstab
Nach Anordnung RP DA Mobilisierung der Wasserwehr für Deichwachen

















02.  Hochwasser Einsatzleitung

02.1  Einsatzleiter:

  • Bürgermeister Thies Puttnins-von Trotha
  • Fachbereichsleiter Bürgerservice, Ordnung und Kultur, Herr Heidl, (bzw. jeweilige Vertretung)  ..


02.2  Schicht I:    

  • Fachbereich Bürgerservice, Ordnung und Kultur
  • Fachbereich Raum, Bau, Umwelt
  • Fachbereich V (Öffentlichkeitsarbeit)
  • Verantwortlicher Service-Betrieb-Bauhof
  • je 1 Führungskraft  FFW
  • Funker-Telefonist(in) FFW
     

 02.3. Schicht II:

  • Fachbereich Bürgerservice, Ordnung und Kultur
  • Fachbereich Raum, Bau, Umwelt
  • Fachbereich V (Öffentlichkeitsarbeit)
  • Verantwortlicher Service-Betrieb-Bauhof
  • je 1 Führungskraft  FFW
  • Funker-Telefonist(in) FFW


Schichtzeiten:

02.4  Die Einsatzleitung  wird im Feuerwehrhaus Ginsheim stationiert.

Die Mitglieder der Einsatzleitung erstellen in Absprache untereinander Schichtpläne, um die Besetzung der Leitung rund um die Uhr sicherzustellen. Eine Schicht sollte im Hinblick auf die Einhaltung von Ruhezei-ten und zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit der Mitglieder der Einsatzleitung in der Regel nicht länger als 4 höchstens jedoch 6 Stunden andauern. Im Übrigen werden die Schichtzeiten entsprechend der jeweiligen HW-Lage festgelegt.

02.5  Die Mannschaftsstärke der Einsatzleitung besteht aus sechs Kräften wie unter 02.2 / 02.3 genannt und kann je nach Einsatzlage durch andere Fachkräfte verstärkt werden.

02.6 Die Mannschaftsstärke der Deichwache wird von der Einsatzleitung festgelegt. Sie beträgt in der Regel zwei Kräften pro Deichwachen je Schicht und Abschnitt. In besonderen Fällen wird die Personalstärke der  Dammwachen und die Abschnitte von der Einsatzleitung situativ beurteilt und festgelegt. Im Hinblick auf die Einhaltung der Ruhezeiten und der Sicherstellung der weiteren Einsatzfähigkeit der Helfer/innen soll eine Schicht nicht mehr als 4 höchstens jedoch 6 Stunden andauern.
 

Die einzelnen Schichten der Einsatzleitungen informieren  sich jeweils gegenseitig bei Schichtwechsel über die aktuelle Lage.

03.  Deichwachen

Die Deichwachen haben die Aufgabe, den Damm  zu begehen, auf Schäden bzw.· Mängel zu achten und derartige Vorkommnisse an die Einsatzleitung zu melden. Diese leitet entsprechende Maßnahmen ein.
                                                                                                                                           '
Schichtplan der Dammwachen (Beispiel):
 

24.00 bis 06.00 Uhr
06.00 bis 12.00 Uhr
12.00 bis 18.00 Uhr
18.00 bis 24.00 Uhr
 
Die Mitglieder der Wasserwehr sowie die sonstigen Helfer/innen treffen sich - sofern ausdrücklich keine anderen Weisungen erteilt werden - im Feuerwehrhaus Ginsheim, Schulstraße 10.

Die Einteilung der Schichten sowie die jeweiligen Beobachtungsabschnitte werden von der Einsatzleitung festgelegt. In der Regel sind folgende Deichabschnitte zu kontrollieren:
 
Deichabschnitt:
1. Maindeich: Schleuse bis Kostheimer bis Eisenbahnbrücke
2. Rheindeich: Landdammstraße bis Autobahnbrücke A 60
3. Rheindeich: Autobahnbrücke A 60 bis Pumpwerk Ginsheim
4. Rheindeich: Ab Pumpwerk Ginsheim bis zur Gemarkungsgrenze Rüsselsheim-Bauschheim


Die Deichwachen führen ihre Kontrollen immer mindestens zu zweit durch, dass jeweils eine Person auf der Deichkrone und eine Per­son unterhalb auf dem Deichverteidigungsweg kontrolliert. Abweichungen hiervon (z.B;. höhere Personenanzahl) sowie weitere Details werden im Einzelfall durch die Einsatzleitung festgelegt.

Die Einsatzleitung kann  im Bedarfsfall jederzeit ab  weichende Fest­legungen treffen.

(Stand: 08/2018)