Nach einem Hochwasser


Endlich sind die Wassermassen wieder weg. Das ganze Ausmaß des Schadens wird jetzt aber erst sichtbar.   

Einige grundsätzliche Dinge, die Sie nach einem Hochwasser wissen und beachten sollten, haben wir auf dieser Seite für Sie bereitgestellt. Bei weiteren Fragen können Sie uns selbstverständlich kontaktieren.

Besondere Gefahren bei Hochwasser

Besondere Gefahren bei Hochwasser entstehen durch Unterspülung von Wegen, Brücken, Dämmen etc., aber auch durch mitgeführtes Treibgut. Ausgelaufene Schadstoffe wie Heizöl, Reinigungs- und Pflanzenschutzmittel, aber auch Fäkalien und Unrat, sind ein gesundheitliches Risiko. Trinkwasser kann verunreinigt sein.

Nach dem Hochwasser

  • Entfernen Sie Wasserreste und Schlamm, pumpen Sie betroffene Räume erst leer, wenn das Hochwasser abgeflossen und der Grundwasserspiegel ausreichend gesunken ist. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Bodenwanne des Gebäudes beschädigt wird. Achten Sie auf die Informationen Ihrer Gemeinde.
  • Entfernen oder öffnen Sie zur Kontrolle Fußbodenbeläge und Verkleidungen.
  • Trocknen Sie betroffene Bereiche schnellstmöglich, um Bauschäden, Schimmelpilzbefall oder anderem Schädlingsbefall entgegen zu wirken. Heizgeräte können den Trocknungsvorgang unterstützen, sie können evtl. ausgeliehen oder gemietet werden.
  • Lassen Sie beschädigte Bausubstanz überprüfen (Statik).
  • Nehmen Sie elektrische Geräte und Anlagen erst nach Überprüfung durch den Fachmann wieder in Betrieb.
  • Lassen Sie Heizöltanks auf Schäden überprüfen.
  • Bei Freisetzung von Schadstoffen, wie z. B. Pflanzenschutzmitteln, Farben, Lacken, Reinigern oder Heizöl, verständigen Sie die Feuerwehr. Entsorgung ist gegebenenfalls über Fachfirmen erforderlich.
  • Benutzen Sie Ölbindemittel nur in Absprache mit der Feuerwehr.
  • Räume, in denen gearbeitet wird, sollten Sie stets gut belüftet halten.


Bei freigesetzten Schadstoffen nicht rauchen und offenes Feuer vermeiden.

  • Entsorgen Sie verunreinigte Möbel und Lebensmittel sachgerecht.
  • Obst, Gemüse oder Salat aus überschwemmten Gebieten nicht verzehren.
  • Verständigen Sie bei mit Schadstoffen (z. B. Öl), verunreinigten Gärten oder Feldern das Landratsamt oder das Amt für Landwirtschaft.
  • Nach dem Rückgang des Hochwassers kann es zum verstärkten Auftreten von Schädlingen wie z. B. Stechmücken kommen. Insektenschutzmittel sollten daher bevorratet sein oder kurzfristig beschafft werden


Die Informationen werden mit freundlicher Unterstützung vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (www.bbk.bund.de) bereitgestellt.

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