Information zum Pegel Mainz


Der Pegel Mainz ist einer der wichtigen Messpegel für Rheinschifffahrt, Anwohner und flussabwärts gelegene Ufergebiete am Rhein.

Er befindet sich bei Rheinkilometer 498,3 auf dem linken Rheinufer in der Mainzer Altstadt, etwa 200 m stromaufwärts der Mainzer Theodor-Heuss-Brücke. Betreiber ist das Wasser- und Schifffahrtsamt Bingen.

Der Pegel Mainz besteht aus einem Schreibpegel, einer digitalen Wasserstandsanzeige, einer analogen Pegeluhr, einer zweiteiligen Pegellatte sowie einem Messwertansagegerät.

Die Pegellatte reicht mit ihrem unteren Teil bis zu einem Wasserstand von 7,20 m und mit ihrem oberen Teil bis 8,00 m.

Die Pegeluhr besteht wie eine normale Uhr aus zwei Zeigern, wobei der kleine Zeiger in einer 12er-Unterteilung die Meter und der große Zeiger in einer 100er-Unterteilung die Zentimeter anzeigt. In der Abbildung ergäbe dies einen Pegelstand von 9,57 m, die Anzeige ist jedoch zur Zeit gestört und dadurch außer Betrieb.

Die Messwerte werden an das Wasser- und Schifffahrtsamt Bingen, die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest und an die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) in Koblenz übertragen. Zudem gibt es eine automatisierte telefonische Ansage, über die sich interessierte Personen jederzeit Auskunft über Pegelstand und Tendenz einholen können.

Diese Pegelansage ist unter der Telefonnummer: 06131-19429 abrufbar.

Hochwasser und Niedrigwasser

Der Nullpunkt des Mainzer Rheinpegels liegt bei 78,43 m über Normalhöhennull (NHN). Ein Wasserstand von 0,00 m bedeutet nicht, dass der Rhein an dieser Stelle kein Wasser mehr führen würde. Vielmehr ist dieser Punkt so gewählt, dass sich bei Pegelstand 0,00 m keine negativen Wasserstände ergeben können. Der tatsächlich niedrigst mögliche Wasserstand liegt ungefähr 40 cm tiefer.

Gleichwertiger Wasserstand

Der Gleichwertige Wasserstand (GlW) ist der Wasserstand, der bei als gleichwertig festgelegten Abflüssen längs des Rheins auftritt. Er stellt einen Niedrigwasserstand dar, der an durchschnittlich 20 Tagen im Jahr an dem jeweiligen Messpunkt unterschritten wird. Wegen der natürlichen Strombettveränderungen (Erosionen) wird der GlW alle zehn Jahre neu festgelegt. Zurzeit gelten die Pegelstände des gleichwertigen Wasserstandes von 2002 (GlW 2002). Der GlW kann dadurch zum Vergleich aller Rheinpegel benutzt werden, da er sozusagen einen einheitlichen Standardwasserstand (amtlicher Richtpegel) darstellt.

Für den Pegel Mainz gilt der GlW 2002 von 1,70 m. Dies bedeutet, dass an durchschnittlich 345 Tagen im Jahr der Pegelstand von 1,70 m nicht unterschritten wird und dass damit in der Fahrrinne eine Tiefe von 2,10 m gewährleistet ist.

Das Mittel der niedrigsten Werte der Wasserstände in den Jahren 2000 bis 2009 lag bei einem Pegelstand von 1,83 m. Der Mittelwert aller Wasserstände in diesem Zeitraum betrug 3,04 m.

Hochwassermarke I

Die Hochwassermarke I ist in Mainz bei einem Pegelstand von 4,75 m erreicht. Hochwassermarke I bedeutet laut Rheinschifffahrtspolizeiverordnung RheinSchPV, dass sich alle (ausgenommen nicht maschinengetriebene) Wasserfahrzeuge bei der Talfahrt möglichst in Fahrwassermitte und in der Bergfahrt im mittleren Drittel der Strombreite zu halten haben. Sog und Wellenschlag sind zu vermeiden; auf jeden Fall darf die Höchstgeschwindigkeit, gemessen am Ufer, 20 km/h nicht überschreiten. Darüber hinaus gibt es noch weitere Vorschriften, die zusätzlich beachtet werden müssen.

Der Mittelwert der höchsten Wasserstände von 2000 bis 2009 betrug 5,58 m.

Hochwassermarke II

Ein Wasserstand von 6,30 m entspricht der Hochwassermarke II. Beim Erreichen und Überschreiten dieser Marke wird die Schifffahrt total eingestellt. Der dafür und für die Hochwassermarke I relevante Flussabschnitt reicht von Gernsheim bis Eltville.



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