Deiche an Rhein und Main

Deichunterhaltung, Deichsanierung, Deichverteidigung einschl. Durchführung von Deichschutzseminaren für Wasserwehren und Wasserwehrleiter, Altrheinbewirtschaftung, Wasserrecht, Liegenschaftsverwaltung, Haushalt

In den Einflussbereichen des hessischen Oberrheins (Hessisches Ried) und des hessischen Untermains, die eine Fläche von ca. 400 km2 umfassen, leben ca. 600.000 Menschen. Dies entspricht einem Bevölkerungsanteil von ca. 10 % des Landes Hessen. Eine Bedrohung dieses Gebietes durch eine Naturkatastrophe ist in erster Linie als eine Überflutung in Folge extremer Hochwasserabflüsse des Rheins und des Mains denkbar. Hierdurch auftretende Schäden würden sich auf mehr als 5 Milliarden Euro belaufen. Außerdem sind die Gefährdungen für Leib und Leben bei Überschwemmungen sehr groß.

Die ufernahen und meist baulich genutzen Flächen an Rhein und Main im hessischen Ried und am Untermain sind überwiegend durch Deiche, die im Eigentum des Landes Hessen stehen, geschützt. Diese Hauptdeiche, die wegen der meist im Winterhalbjahr auftretenden größeren Hochwässer auch Winterdeiche genannt werden, werden wegen der gesetzlichen Verpflichtung durch das Land unterhalten.

Deichunterhaltungsmaßnahmen werden durch das Dezernat „Staatlicher Wasserbau“ mit der zugehörigen Deichmeisterei Biebesheim geplant und durchgeführt. Die Pflege der erosionsverhindernden Grasnarbe auf den Deichböschungen und die Wartung und Instandhaltung der im Deich befindlichen Sonderbauwerke, z. B. Siele, Pumpwerke, Scharten und der Betrieb der Verkehrslenkungsorgane werden durch die Deichmeisterei Biebesheim ausgeführt.

Gemäß einer Vereinbarung mit den benachbarten Bundesländern wurde ein Schutzziel gewählt, welches Schutz vor einem Hochwasserereignis bietet, das statistisch gesehen einmal in 200 Jahren vorkommt. Da dies heute noch nicht an allen Strecken gewährleistet ist, hat das Land Hessen ein umfangreiches Sanierungsprogramm aufgelegt, von dem bereits ein großer Teil abgearbeitet werden konnte. Das Bauprogramm, das eine generelle Deichsanierung entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Ziel hat und spätestens im Jahre 2014 abgeschlossen sein soll, kostet den hessischen Steuerzahler jährlich rd. 10 Millionen Euro.

Das Dezernat „Staatlicher Wasserbau“ mit der zugehörigen Deichmeisterei berät und unterstützt die anliegenden Kommunen bei der Abwehr von Wassergefahren (Deichverteidigung). Hierfür ist auf der Deichmeisterei Biebesheim eine Einsatzzentrale zur Koordinierung dieser gesetzlichen Aufgabe eingerichtet. Während des operativen Einsatzes ist die Deichmeisterei Biebesheim rund um die Uhr besetzt. Dort können die kommunalen Wasserwehren, je nach Entwicklungsstand des ablaufenden Hochwassers und auftretender Schadensbilder, Fachberatung anfordern. Damit die von der Überflutungsgefahr betroffenen Bürger, sowie die ihnen zur Seite stehenden Behörden und Verbände ihren Dienst innerhalb der jeweiligen Wasserwehr effektiv leisten können, bietet das Dezernat „Staatlicher Wasserbau“ regelmäßig Schulungsveranstaltungen an.

Am hessischen Rheinabschnitt befinden sich 6 Altrheinarme:

  • der Lampertheimer Altrhein,
  • der Nordheimer Altrhein, 
  • der Hammerauer Altrhein,
  • der Stockstadt-Erfelder Altrhein,
  • der Schusterwörther Altrhein und 
  • der Ginsheimer Altrhein.


Die Altrheinarme, die sich im Eigentum des Landes Hessen befinden, erstrecken sich auf eine Länge von ca. 30 km. Dem Land Hessen unterliegt als Eigentümer die Unterhaltungspflicht dieser Gewässer I. Ordnung. Zu den Unterhaltungsaufgaben zählt die Pflege des Baumbestands an den Altrheinufern, die Instandhaltung der Brücken, Durchlässe sowie eines Dükerbauwerks aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht.

Das Dezernat „Staatlicher Wasserbau“ verwaltet die Grundstücke, die im Eigentum des Landes Hessen (Wasserwirtschaftsverwaltung) stehen. Betreut werden u. a. die landeseigenen Hochwasserdeiche an Rhein und Main sowie die 6 landeseigenen Altrheine in Hessen mit Uferflächen.

Die Liegenschaftsverwaltung selbst gliedert sich in 2 Hauptaufgabenbereiche:

  • Allgemeine Liegenschaftsverwaltung bedeutet die privat-rechtliche Regelung von Nutzungen an den landeseigenen Grundstücken. Hierunter ist die Wahrnehmung der verwaltungsmäßigen Aufgaben des Grundstückseigentümers zu verstehen.
  • Eine Baufeldbewirtschaftung ist während der Sanierung des Hochwasserdeiches durchzuführen. Sie beinhaltet den Erwerb, die Anpachtung und die Veräußerung von durch die Deichsanierung betroffenen Grundstücken.


Das Dezernat „Staatlicher Wasserbau“ hat zudem die Aufsicht über die Deiche, insbesondere werden die Winterdeiche jährlich überprüft. Nach § 18 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) ist der Deich vor schädlichen Eingriffen und Nutzungen durch Verbote geschützt. Anträge auf Befreiungen bearbeitet das Dezernat.

Die Sanierung eines Deiches bedarf nach § 31 Wasserhaushaltsgesetz der vorherigen Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens. Dieses Verfahren wird federführend im Dezernat durchgeführt. Zur Umsetzung der Ziele des Landes Hessen hinsichtlich eines vorbeugenden Hochwasserschutzes werden allein für das Deichsanierungsprogramm durch die Landesregierung jährlich Haushaltsmittel in Höhe von ca. 10 Mio. Euro bereitgestellt. Daneben fallen Betriebs- und Unterhaltungskosten der Deiche von ca. 250.000 Euro pro Jahr, ohne Personalkosten, und bei Bedarf Kosten für investive Maßnahmen an den Altrheinarmen an. Die Verausgabung dieser Gelder erfolgt unter den strengen Bestimmungen des Landeshaushalts.


Die Informationen werden mit freundlicher Unterstützung des Regierungspräsidium Darmstadt (www.rp-darmstadt.hessen.de) bereitgestellt.

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