Hochwasserschutz


Hochwasserereignisse sind Naturereignisse. Der natürliche Wechsel der Wasserstände gehört zum Wesen unserer Flüsse und Bäche. Die Natur kennt keine Hochwasserschäden. Hochwasser führt erst dann zu Schäden, wenn der Mensch betroffen ist. Je intensiver die Nutzung im Überschwemmungsgebiet, desto größer die Schäden.

Ein absoluter Schutz vor Hochwasser wird nie möglich sein. Auch technische Anlagen können nur Schutz bis zu einem bestimmten Bemessungsabfluss bieten. Um der Hochwassergefahr entgegenzuwirken, soll einerseits soviel Wasser wie möglich in der Fläche zurückgehalten werden und andererseits notwendige Hochwasserschutzanlagen wie Deiche und Hochwasserrückhaltebecken gebaut und in sicherem Zustand gehalten werden.

Die Hessische Landesregierung hat es sich zur Aufgabe gemacht, das Bündel der verschiedenen Einzelmaßnahmen zum Hochwasserschutz in einem „Landesaktionsplan Hochwasserschutz“ zu koordinieren.

Der Landesaktionsplan Hochwasserschutz informiert deshalb über die zu erwartenden Hochwassergefahren, die staatlichen Aktivitäten und sensibilisiert die Bürger für die notwendige Hochwasservorsorge. Der Landesaktionsplan Hochwasserschutz unterstützt die Umsetzung der Wasserhaushaltsgesetzgebung des Bundes, wie zum Beispiel die Feststellung von Überschwemmungsgebieten und die Erstellung von Hochwasserschutzplänen in den Flusseinzugsgebieten.

Danach sind, wo es erforderlich ist, Hochwasserschutzpläne aufzustellen, die dem Ziel dienen, „die Gefahren, die mindestens von einem statistisch einmal in 100 Jahren zu erwartendem Hochwasser ausgehen, so weit wie möglich und verhältnismäßig zu minimieren“.

Der Landesaktionsplan steht im Einklang mit länderübergreifenden Aktivitäten in der Flussgebietsgemeinschaft Weser sowie in dem Hochwasseraktionsplan der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins. Die Regelungen der Europäischen Union zum Hochwasserschutz werden berücksichtigt.


Die Informationen werden mit freundlicher Unterstützung des Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (hmuelv.hessen.de/) bereitgestellt.
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