Als Wasserwehrhelferin oder Wasserwehrhelfer können sich grundsätzlich alle volljährigen Einwohnerinnen und Einwohner engagieren, die sich körperlich dazu in der Lage fühlen.
Für Freiwillige gilt keine Altershöchstgrenze.
Kontakt
Magistrat der Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Brand- und Katastrophenschutz
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65462 Ginsheim-Gustavsburg
Agce Aksu
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