Startseite

Wer kann mitmachen?


Als Wasserwehrhelferin oder Wasserwehrhelfer können sich grundsätzlich alle volljährigen Einwohnerinnen und Einwohner engagieren, die sich körperlich dazu in der Lage fühlen.

Für Freiwillige gilt keine Altershöchstgrenze.

 

Kontakt

Magistrat der Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Brand- und Katastrophenschutz

Dr.-Herrmann-Straße 32
65462 Ginsheim-Gustavsburg

Agce Aksu

+49 (0) 6134 / 585-371
+49 (0) 6134 / 585-404